vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Relative Zeugnisunfähigkeit

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/64NZ 2021, 246 - 248 Heft 5 v. 12.5.2021

1. Nach § 588 ABGB sind ua der Lebensgefährte und die Nachkommen eines Erben oder Vermächtnisnehmers für die diesem zugedachten Zuwendungen keine fähigen Zeugen.

2. Die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung erfasst nur die Zuwendung, auf die sich die Unfähigkeit des Zeugen bezieht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!