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Beitragspflicht der Vermächtnisnehmer

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2021/130NZ 2021, 485 - 488 Heft 9 v. 20.9.2021

Der pflichtteilsberechtigte und erbantrittserklärte Erbanwärter kann noch vor der Einantwortung den Vermächtnisnehmer, dem das Vermächtnis bereits ausgefolgt wurde, auf Ergänzung des Pflichtteils durch Kürzung des Vermächtnisses iSd § 783 aF klagen.

2 Ob 189/20p

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