In bäuerlichen Familien steht der land- und forstwirtschaftliche Betrieb regelmäßig im Miteigentum der Ehegatten. (FN ) Es entspricht außerdem gelebter Praxis, dass sich die Ehegatten wechselseitig durch Erbvertrag und Testament (freies Viertel) zu Erben einsetzen, wobei der überlebende Ehegatte den Hof als Anerbe fortführen soll. Nachverstirbt der überlebende Ehegatte während des Verlassenschaftsverfahrens - eine Konstellation, die angesichts des Aufwands, den ein Anerbenfall verursacht, nicht selten vorkommt (FN ) -, stellen sich komplexe anerbenrechtliche Fragen, die von Lit und Rsp bislang nicht vollständig beantwortet wurden. Dieser Beitrag versucht, einige der auftretenden Fragen zu lösen.