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Zur für die Gesellschafter einer GmbH im Firmenbuch einzutragenden Anschrift

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2021/119NZ 2021, 438 - 440 Heft 8 v. 2.9.2021

Die nach § 26 Abs 1 GmbHG einzutragende Anschrift eines Gesellschafters richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des ZustG, sie muss nicht mit einer im Zentralen Melderegister aufscheinenden Anschrift übereinstimmen.

6 Ob 44/21w

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