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Anfechtung eines HV-Beschlusses einer im Zuge einer Verschmelzung untergegangenen AG

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2020/63NZ 2020, 230 - 232 Heft 6 v. 23.6.2020

1. Zur Erhebung der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bedarf es grundsätzlich keines individuellen Rechtsschutzbedürfnisses. Am Anfechtungsinteresse fehlt es jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Nachprüfung des Hauptversammlungsbeschlusses für niemanden mehr rechtlich bedeutsam sein kann.

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