1. Die Vermutung des Miteigentums iSd § 854 ABGB erfasst Einrichtungen, die sich jeweils zum Teil auf den angrenzenden GSt befinden. Dass eine Mauer nur zu einem geringen Teil auf einem GSt liegt, kann daran nichts ändern.
1. Die Vermutung des Miteigentums iSd § 854 ABGB erfasst Einrichtungen, die sich jeweils zum Teil auf den angrenzenden GSt befinden. Dass eine Mauer nur zu einem geringen Teil auf einem GSt liegt, kann daran nichts ändern.