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Nachbarrechtliche Ansprüche bei Miteigentum an Stützmauer

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/55NZ 2020, 215 - 218 Heft 6 v. 23.6.2020

1. Die Vermutung des Miteigentums iSd § 854 ABGB erfasst Einrichtungen, die sich jeweils zum Teil auf den angrenzenden GSt befinden. Dass eine Mauer nur zu einem geringen Teil auf einem GSt liegt, kann daran nichts ändern.

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