vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Risikodeckung bei Treuhandtätigkeit des Rechtsanwalts

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2020/51NZ 2020, 197 - 199 Heft 5 v. 20.5.2020

1. Eine versicherte "Treuhandtätigkeit im Rahmen eines Anwaltsmandats" (Art B.3.1 Besondere Bedingungen) liegt nur dann vor, wenn zwischen der Treuhandschaft und der berufsmäßigen Besorgung fremder Angelegenheiten ein enger innerer Zusammenhang besteht. Jedenfalls dann, wenn ein Rechtsanwalt treuhändig Geld zur Weiterleitung unter bestimmten Bedingungen entgegennimmt, beinhaltet dies idR eine rechtliche Interessenwahrungspflicht, weshalb eine versicherte Berufsausübung vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!