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Aufhebung des § 22 Abs 5 Umgründungssteuergesetz (idF BGBl I 2003/71) als verfassungswidrig durch den VfGH wegen Anknüpfung an den völlig überholten und daher als Bemessungsgrundlage unsachlichen (zweifachen) Einheitswert unter Verweis auf VfSlg 19.701/2012 (Abstellen auf Einheitswert im GrEStG)

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2020/47NZ 2020, 188 - 191 Heft 5 v. 20.5.2020

Schlagwörter:

Grunderwerbsteuer; Umgründungssteuerrecht; Einheitswert.

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