Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Anspruchsberechtigten des Pflegevermächtnisses nach §§ 677, 678 ABGB. Er stellt den Meinungsstand im Schrifttum dar, insbesondere zur Frage, ob für einen Pflegevermächtnisanspruch Leistungen persönlich zu erbringen sind oder die Organisation und Finanzierung von Drittpflege ausreicht. Zudem werden auch weitere relevante Aspekte des Pflegevermächtnisses behandelt sowie ein Rechtsvergleich mit den Regelungen in Deutschland und der Schweiz vorgenommen.