vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Stufenklage im außerstreitigen Unterhaltsverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/42NZ 2020, 156 - 158 Heft 4 v. 14.5.2020

Bei einer im Außerstreitverfahren geltend zu machenden Unterhaltsleistungsverpflichtung besteht kein eigenständiger Rechnungslegungsanspruch vergleichbar einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO. Das mit einem Enthebungsantrag verbundene Kostenrisiko kann durch die Anwendung des Billigkeitsprinzips nach § 78 Abs 2 AußStrG gemindert werden.

8 Ob 98/19y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!