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Keine aktorische Kaution im Außerstreitverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2020/151NZ 2020, 472 - 475 Heft 12 v. 10.12.2020

Weder § 78 AußStrG noch § 37 Abs 3 Z 17 MRG enthalten einen Verweis auf die Bestimmungen der ZPO über die Sicherheitsleistung für Prozesskosten nach §§ 57 ff ZPO. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmungen ist jedenfalls für das wohnrechtliche Außerstreitverfahren mangels planwidriger Lücke abzulehnen.

5 Ob 130/20h

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