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Elektronische Beurkundung nach Corona

BeitragAufsatzChristian ZibNZ 2020/104NZ 2020, 361 - 364 Heft 10 v. 30.10.2020

Die Fortführung der COVID-bedingten Ausweitung von Online-Notariatsakt und Online-Beglaubigung (§ 90a NO) wäre auch nach 2020 sinnvoll. Dabei zeigen sich allerdings einige Unklarheiten.

Schlagwörter:

COVID; Notariatsakt; Beglaubigung; Beurkundung; elektronisch; online.

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