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Bindung an Bejahung einer Prozessvoraussetzung in der Entscheidungsbegründung

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2020/103NZ 2020, 358 - 359 Heft 9 v. 28.9.2020

1. Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem das durchgeführte streitige Verfahren für nichtig erklärt und in das außerstreitige Verfahren überwiesen wird, ist in analoger Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO mit Vollrekurs anfechtbar.

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