1. Der Antrag auf Rechnungslegung und Zahlung gegen einen Miteigentümer im Zusammenhang mit der Verwaltung und Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ist gem § 838a ABGB im Verfahren außer Streitsachen zu behandeln. Inhaltlich entspricht der Antrag einer Stufenklage nach Art XLII EGZPO.