Regelmäßig sind Waffen Teil des Vermögens eines Verstorbenen und daher Gegenstand der Verlassenschaftsabhandlung bzw des Erbrechts oder eines Vermächtnisses. Oft herrschen jedoch falsche Vorstellungen darüber, was mit diesen Waffen zu geschehen hat und wer berechtigt ist, sie zu übernehmen. Auch überschießendes Behördenhandeln der zuständigen Waffenbehörden kommt leider häufig vor. Der vorliegende Artikel unternimmt es, die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit verlasszugehörigen Waffen aufzubereiten und auch die Grenzen zulässigen Behördenhandelns aufzuzeigen. (FN )