Das Begehren eines eingeantworteten Erben, ein Kreditinstitut zur Auskunft an ihn zu verpflichten, ist im streitigen Verfahren geltend zu machen.
2 Ob 127/17s
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Das Begehren eines eingeantworteten Erben, ein Kreditinstitut zur Auskunft an ihn zu verpflichten, ist im streitigen Verfahren geltend zu machen.
2 Ob 127/17s
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