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Widerruf des Anerkenntnisses eines anderen Erbrechts

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/162NZ 2019, 462 - 463 Heft 12 v. 12.12.2019

Eine im Verfahren über das Erbrecht abgegebene Anerkenntniserklärung kann gemäß § 40 AußStrG bis zur Bindung des Gerichts an seine Entscheidung im Verfahren über das Erbrecht widerrufen werden.

2 Ob 220/18v

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