Das Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 (ZZRÄG 2019) hat mit 1. 6. 2019 wichtige Neuerungen bei der Eintragungsgebühr von Pfandrechten im Grundbuch gebracht. Einige Fallkonstellationen von Liegenschaftsteilungen und Änderungen von Miteigentumsanteilen, bei denen bis 31. 5. 2019 Pfandrechtseintragungsgebühr zu entrichten war, sind nun ausdrücklich von der Gebühr befreit. Dennoch bestehen in der Praxis Fallstricke, die vom Gesetzgeber nicht beseitigt wurden. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage.