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Eigenständiges Rechtsmittelrecht des Betroffenen im Erwachsenenschutzverfahren

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2019/153NZ 2019, 436 - 438 Heft 11 v. 28.11.2019

Im Erwachsenenschutzverfahren kann die betroffene Person ungeachtet eines in ihrem Namen vom Vertreter, Verfahrenshelfer oder Rechtsbeistand erhobenen Rechtsmittels ein selbständiges Rechtsmittel erheben. Beide Rechtsmittel sind einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen.

3 Ob 87/19v

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