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Verfahrensunterbrechung wegen strafbarer Handlung

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2019/141NZ 2019, 398 - 399 Heft 10 v. 22.10.2019

Ein Kontaktrechtsverfahren muss nicht gem § 25 Abs 2 Z 2 AußStrG wegen behaupteter strafbarerer Handlungen des Vaters gegen das Kind (jedenfalls) unterbrochen werden, weil es im Kontaktrechtsverfahren nur darauf ankommt, ob die Einräumung eines Kontaktrechts dem Kindeswohl entspricht oder nicht.

3 Ob 73/19k

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