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Anfechtbarkeit von Innehaltungsbeschlüssen

RechtsprechungVerfahren außer StreitsachenJudikaturN. N.NZ 2019/142NZ 2019, 399 - 400 Heft 10 v. 22.10.2019

Der Beschluss auf Innehalten des Außerstreitverfahrens ist gem § 29 Abs 4 AußStrG nur dann anfechtbar, wenn die Höchstdauer von sechs Monaten überschritten wird.

4 Ob 86/19d

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