Der deutsche BGH hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung zur Frage, ob Wettbewerb zwischen Notaren bezüglich der verrechneten Honorare erlaubt ist, Stellung bezogen. Der nachfolgende Beitrag analysiert, inwieweit diese deutsche Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische Notariat hat und ob die gesetzlichen Honorierungsvorschriften unionsrechtlich Bestand haben.
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