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Bemängelung des Inventars

RechtsprechungErbrechtJudikaturN. N.NZ 2019/133NZ 2019, 391 Heft 10 v. 22.10.2019

Im Rekurs gegen den Einantwortungsbeschluss kann die Nachlasszugehörigkeit eines in das Inventar aufgenommenen Aktivums nicht bekämpft werden, wenn keine Anträge nach § 166 Abs 2 AußStrG oder § 7a GKG offen waren.

2 Ob 99/19a

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