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Voraussetzungen der Bewilligung einer Streitanmerkung im Grundbuch; Vorkaufsfälle wie Umgehungsgeschäft

RechtsprechungGrundbuch, Wohn- und LiegenschaftsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/131NZ 2019, 385 - 388 Heft 10 v. 22.10.2019

1. Das Verfahren zur Bewilligung einer Streitanmerkung ist auch dann ein Grundbuchsverfahren, wenn der Bewilligungsantrag beim Prozessgericht gestellt wird.

2. Voraussetzung für eine Streitanmerkung ist, dass der dieselbe Anstrebende in einem bücherlichen Recht verletzt worden ist und das Wiederherstellen des früheren Buchstands verlangt.

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