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Sensible Daten als Beweismittel im Pflegschaftsverfahren

RechtsprechungVariaJudikaturN. N.NZ 2019/110NZ 2019, 315 - 320 Heft 8 v. 28.8.2019

1. Das Begehren auf Unterlassen der Verwendung von sensiblen Daten iSd Art 9 DSGVO als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren ist unberechtigt, weil das Gericht die Befugnis hat, diese Beweismittel bis zur Erledigung des Verfahrens zurückzuhalten.

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