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Honorarminderung nach Widerruf

RechtsprechungStandesrecht und BerufshaftungJudikaturN. N.NZ 2019/108NZ 2019, 314 Heft 8 v. 28.8.2019

Wurde im Auftragsverhältnis mit dem Rechtsanwalt ein Pauschalhonorar vereinbart, aber infolge Widerrufs der Vollmacht nicht die ganze bedungene Arbeit geleistet, dann kann der Rechtsanwalt nach der Aliquotierungsregel des § 1020 Satz 1 ABGB nur einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars verlangen.

4 Ob 51/19g

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