Mit 16. 6. bzw 1. 7. 2010 trat die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) in Kraft; abgesehen von einigen Vereinfachungen und Zitierungsanpassungen betreffen die wichtigsten Änderungen die integrative Berufsausbildung, die Neuregelung bzw die Erweiterung der Möglichkeit der Anrechnung von Ausbildungszeiten und von Zeiten der Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen auf die Lehrzeit sowie die Verankerung einer gesetzlichen Regelung über einen Vertrauensrat in der überbetrieblichen Lehrausbildung. Bei der Gleichhaltung von ausländischen Ausbildungen und Prüfungen mit der Lehrabschlussprüfung muss nunmehr die Gegenseitigkeit nicht mehr nachgewiesen werden und bei der Lehrabschlussprüfung müssen nur mehr die negativ bewerteten Gegenstände wiederholt werden.