(NÖ SHG § 42, § 43) Trifft einen Unterhaltsverpflichteten auf Grund der Legalzession seiner Unterhaltsverpflichtung an das Sozialamt keine Verpflichtung aus einem mit dem Unterhaltsberechtigten geschlossenenen Unterhaltsvergleich, kommt er für einen Ersatz, der an den unterhaltsberechtigten Sozialhilfeempfänger ausbezahlten Sozialhilfe nicht mehr in Frage. VwGH 94/08/0071 v. 26.09.1995. (Bescheid aufgehoben)