(NÖ SHG § 15, § 42) Bei der Vorschreibung des Ersatzes von Sozialhilfekosten zur Erziehung und Schulbildung durch externe Unterbringung eines Kindes sind Ferien, die das Kind zu Hause verbringt, zu berücksichtigen. VwGH 94/08/0096 v. 26.09.1995. (Bescheid aufgehoben, Beschwerde abgewiesen)