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NÖ KanalG § 12 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4952/32/98 Heft 4952 v. 31.7.1998

( NÖ KanalG § 12 Abs 2 ) Die Abgabenschuld für die Kanaleinmündungsabgabe anlässlich einer Umgestaltung entsteht mit Ablauf des Monats, der der tatsächlichen Inbetriebnahme der umgestalteten oder ersetzten Kanalanlage folgt. VwGH 94/17/0173 v. 23.03.1998. (Bescheid aufgehoben)

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