( NÖ FriedhofsgebG § 7 ) Darüber, ob aufgrund von Vorgängen, die dem Privatrecht zuzuschreiben sind (hier: Zahlung an eine Gärtnerei), eine Abgabenschuld (Beerdigungsgebühr) entweder nicht entstanden oder bereits getilgt worden ist, ist - ähnlich wie über die Frage der Aufrechnung der Abgabenschuld mit einem vom Abgabepflichtigen behaupteten Schadenersatzanspruch - von der Abgabenbehörde im Bescheid über die Festsetzung der Abgaben nicht abzusprechen. VwGH 99/17/0187 v. 17.05.1999. (Beschwerde abgewiesen)