Verordnung der Bundesregierung, mit der die Anzahl der quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen und die Höchstzahlen der Beschäftigungsbewilligungen für befristet beschäftigte Fremde und Erntehelfer für das Jahr 2010 festgelegt werden (Niederlassungsverordnung 2010 - NLV 2010)
BGBl II 2009/438, ausgegeben am 15. 12. 2009