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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2010 - BGBl

Neue VorschriftenARD 6012/2/2009 Heft 6012 v. 18.12.2009

BGBl II 2009/435, ausgegeben am 14. 12. 2009

Die Höhe der gemäß § 9 Abs 2 BEinstG zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2010 monatlich € 223,- für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre (2009: € 220,-).

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