( AngG § 23, ABGB § 1158 ) Die Abgabe einer Nichtverlängerungserklärung durch den Arbeitnehmer hinsichtlich eines befristeten Dienstverhältnisses im Rahmen eines wirtschaftlich gerechtfertigten Kettendienstvertrages stellt keine Kündigung dar und ist daher für einen Abfertigungsanspruch unschädlich.
OGH 9 Ob A 330/98i v. 10.02.1999