( ABGB § 1431 ) Unkenntnis der Rechtsprechung bzw. Irrtum des Arbeitgebers über Rechtsprechung des OGH zum Sonderzahlungsanspruch für entgeltfreie Dienstzeiten machen den solche Sonderzahlungen empfangenden und gutgläubig verbrauchenden Arbeitnehmer noch nicht unredlich.
OGH 9 Ob A 295/98t v. 24.02.1999