( § 10 Abs 1 AlVG ) Wurde einem Arbeitslosen lediglich die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung über Wiedereingliederungsmaßnahmen vorgeschrieben, stellt die Nichtteilnahme an der Wiedereingliederungsmaßnahme selbst keine den Arbeitslosengeldanspruch vernichtende Vereitelung dar.
VwGH 23.02.2000, 98/08/0220