Das Bundesministerium für Justiz beabsichtigt, nicht nur die Haftungshöchstgrenzen bei fahrlässiger Pflichtverletzung durch Abschlussprüfer erheblich anzuheben (wobei zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit differenziert werden soll), sondern zum Zwecke der Stärkung der Unabhängigkeit und Aufmerksamkeit der Prüfer ein Rotationssystem einzuführen.