Mit 1. 1. 2008 sind einige neue Regelungen im BMSVG in Kraft getreten. Ua erstreckt sich der Anwendungsbereich der Abfertigung "Neu" nun auch auf freie Dienstnehmer und Vorstände von AGs. Diese und weitere Neuerungen des BMSVG, die für die Praxis von Bedeutung sind, werden in dem folgenden Beitrag praxisnah für Sie erörtert.