Freiwillige soziale Zuwendungen des Arbeitgebers an den Betriebsratsfonds (kurz BR-Fonds) sind steuerfrei. Stimmt das in allen Fällen? Ist die Auszahlung durch den BR-Fonds an einzelne Arbeitnehmer auch steuerfrei? Oder besteht die Steuerfreiheit nur unter bestimmten Voraussetzungen? Welche sind das? Antworten auf diese Fragen finden Sie in der folgenden Kommentierung einer UFS-Entscheidung.
UFS 28. 3. 2008, RV/4454-W/02