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Neues zur Altersdiskriminierung

Arbeitsrechto. Univ.-Prof. Dr. Ulrich RunggaldierRdW 2006/477RdW 2006, 512 Heft 8 v. 16.8.2006

1. Die RL 2000/78/EG sieht ua auch ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters vor. Dieses Verbot wurde innerstaatlich durch das GlBG in den §§ 16 ff und § 20 Abs 3 bis 5 GlBG umgesetzt. Die damit zusammenhängenden Interpretationsprobleme sind zwar von der Literatur breit thematisiert worden, doch fehlen bislang einschlägige Entscheidungen des OGH sowie befriedigende Lösungen einiger zentraler Fragen, etwa jener, die die Beurteilung der Zulässigkeit der vielen dienstzeitbezogenen Vergünstigungen am Arbeitsplatz betreffen. Man denke nur an die von der Dauer der Dienstzeit abhängigen längeren Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungszeiträume und Urlaubszeiten. Sind nun diese Vergünstigungen als Diskriminierung von AN mit kürzeren Dienstzeiten gegenüber AN mit längeren Dienstzeiten zu qualifizieren? Eine herrschende Meinung bezüglich dieser Fragestellung hat sich nämlich bisher noch nicht herausgebildet1)1)Vgl Mayr, Diskriminierung aufgrund des Alters im österreichischen Recht, ASoK 2003, 289 ff; Schmidt/Senne, Das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung, RdA 2002, 80 ff; Widemann/Thüsing, Der Schutz älterer Arbeitnehmer und die Umsetzung der RL 2000/78/EG , NZA 2002, 1234 ff; zur jüngeren Lit vgl Windisch-Graetz, in Rebhahn (Hrsg), Gleichbehandungsgesetz-Kommentar, 2005, Rz 24 ff zu § 20; Kuras, Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, RdA 2003, 11 ff; Waltermann, Verbot der Altersdiskriminierung - Richtlinie und Umsetzung, NZA 2005, 1265 ff; Marhold, Differnzierung nach dem Alter, in Tomandl/Schrammel (Hrsg), Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote (2005) 83 ff..

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