1. Die RL 2000/78/EG sieht ua auch ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters vor. Dieses Verbot wurde innerstaatlich durch das GlBG in den §§ 16 ff und § 20 Abs 3 bis 5 GlBG umgesetzt. Die damit zusammenhängenden Interpretationsprobleme sind zwar von der Literatur breit thematisiert worden, doch fehlen bislang einschlägige Entscheidungen des OGH sowie befriedigende Lösungen einiger zentraler Fragen, etwa jener, die die Beurteilung der Zulässigkeit der vielen dienstzeitbezogenen Vergünstigungen am Arbeitsplatz betreffen. Man denke nur an die von der Dauer der Dienstzeit abhängigen längeren Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungszeiträume und Urlaubszeiten. Sind nun diese Vergünstigungen als Diskriminierung von AN mit kürzeren Dienstzeiten gegenüber AN mit längeren Dienstzeiten zu qualifizieren? Eine herrschende Meinung bezüglich dieser Fragestellung hat sich nämlich bisher noch nicht herausgebildet1).