Mit der Entscheidung 10 ObS 86/05b vom 24. 1. 2006 liegt nun die erste Rechtsprechung des OGH zu dem mit BGBl I 2001/103 eingeführten § 162 Abs 5 Z 3 ASVG vor, der eine Ausnahme vom Anspruch auf Wochengeld regelt. Nur Müttern, die bereits aufgrund einer Entbindung Anspruch auf Wochengeld hatten, steht anlässlich einer weiteren Schwangerschaft bzw Geburt während aufrechten Kinderbetreuungsgeldbezuges Wochengeld zu, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit während der Karenz. Aufgrund des Wortlautes der Bestimmung, der eine Entbindung voraussetzt, werden jene Frauen nicht erfasst, die zuerst ein Kind adoptieren bzw in Pflege nehmen und anschließend ein leibliches Kind bekommen - und darin lag das Problem der Klägerin, bei deren erstem Kind es sich um ein Pflegekind handelt, das sie schließlich adoptierte1).