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Neues durch MiFID 2 und PSD 2

WirtschaftsrechtDr. Markus Heidinger, LL.M./Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBARdW 2018/520RdW 2018, 687 Heft 11 v. 19.11.2018

Im Jahr 2018 sind mit der Umsetzung von MiFID 211Mit MiFID 2 wird hier die Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente bezeichnet. Gemeinsam mit der Verordnung (EU) Nr 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente bildet die MiFID 2 das neue EU-Kernregelwerk für Märkte für Finanzinstrumente. Die MiFID 2 wurde durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 ("WAG 2018") und das Börsegesetz 2018 ("BörseG 2018"), beide: BGBl I 107/2017, umgesetzt. und der PSD 222Mit der PSD 2 wird hier die Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt bezeichnet. Die PSD 2 wurde durch das Zahlungsdienstegesetz 2018 ("ZaDiG"), BGBl I 17/2018, umgesetzt. zwei wichtige Bausteine der europäischen Finanzmarktregulierung in Kraft getreten. Dieser Beitrag widmet sich neuen Anwendungsfällen und neuen Ausnahmen, Beispielen für Goldplating und den wichtigsten Änderungen für Anleger bzw Kunden und beaufsichtigte Unternehmen. Über MiFID 2 und PSD 2 hinaus wird Sustainable Finance als ein Beispiel für große Entwicklungstendenzen im Finanzmarktaufsichtsrecht kurz dargestellt.

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