Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das Abkommen tritt am 1. 4. 2005 in Kraft und ist gemäß Art 29 Abs 2 ab 2006 anwendbar. BGBl III 2005/12, ausgegeben am 04.02.2005.