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Erhöhung des Abfindungsgrenzbetrages ab 2005

Neue VorschriftenARD 5568/4/2005 Heft 5568 v. 18.2.2005

Ab 1. 1. 2005 beträgt der Abfindungsgrenzbetrag (Barwert des Leistungsanspruchs) gemäß § 1 Abs 2a PKG für die Abfindung der von einer Pensionskasse auszuzahlenden Pensionen € 9.600,- (bisher: € 9.300,-). Kundmachung des BMF 22.10.2004, VA/2004.1246; AÖF 2004/260, ausgegeben am 15.11.2004.

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