Bund
Verordnung der krnt LReg, mit der bautechnische Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (krnt Bautechnikverordnung - K-BTV), LGBl 2012/97
Den in §§ 1, 2 und 11 bis 50 krnt BauV festgelegten Anforderungen wird - ähnlich wie in anderen Bundesländern - entsprochen, wenn die in der krnt BTV aufgezählten Richtlinien und technischen Regelwerke des OIB eingehalten werden.