§ 2 Z 1 BVergG 2006
Wird von einem Bieter ein Angebot gelegt, das in technischer Hinsicht von der Ausschreibung abweicht, hängt es von der Geringfügigkeit der Abweichung ab, ob noch ein Abänderungs- oder bereits ein Alternativangebot vorliegt.
BVA 17.7.2012, N/0056-BVA/11/2012-28