Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, wurden ua Kürzungen im System der Familienbeihilfe vorgenommen, gegen die sich die BAK in ihrer Stellungnahme ausgesprochen hat. Dieses Sparpaket führt insbesondere in bestimmten Familienkonstellationen zum Verlust von hohen Summen und beeinflusst Bildungsentscheidungen negativ. Insbesondere bei StudentInnen, deren Eltern über keine hohen Einkommen verfügen und diese Verluste nicht kompensieren können, wenn ein längeres Studium gewählt wurde. Negativ wirkt sich auch die Abschaffung der Familienbeihilfe für jene Kinder aus, welche nach der schulischen Ausbildung keinen Arbeitsplatz gefunden haben, und im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sind - insbesondere dann, wenn sie noch keine Anwartschaften für ein Arbeitslosengeld erbringen können.