Das bisherige System des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG), das Arbeitnehmeransprüche unabhängig von der tatsächlichen Zuschlagsentrichtung des/der Arbeitgebers/in entstehen ließ, wurde dahingehend modifiziert, dass sozialbetrügerisches Verhalten erschwert wird.