Nach einer Änderung der Arbeitsbescheinigungsverordnung (BGBl 1996/301, ARD 4756/3/96), die auf Grund der Novellierung des AlVG durch das StruktAnpG 1996 erforderlich wurde (siehe ARD 4726/12 und 4742/2/96), mußte auch das Formular "Arbeitsbescheinigung" adaptiert werden.