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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife:

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6757/1/2021 Heft 6757 v. 22.7.2021

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2021 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2021/291)Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren (BGBl II 2021/292)

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